(SGOS § 6)
Alle Bildungsberatungsgespräche werden dokumentiert und durch Beteiligte signiert.
Klasse 1
- Erfassung der Lernausgangslage aller Kinder im Zeitraum von Schulbeginn bis zu den Herbstferien in den Bereichen sozial-emotionale Entwicklung, kognitive Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, sprachliche Entwicklung
- Auswertung der Ergebnisse und im Falle eines festgestellten Förderbedarfes, wird in Zusammenarbeit von Klassenlehrer, Inklusionslehrer, Eltern und eventuell Horterzieher oder/und Einzelfallhelfer ein pädagogischer Entwicklungsplan erstellt.
- Regelmäßige Elterngespräche bei Bedarf und generelle Elterngespräche im Zeitraum von Oktober bis Weihnachten
- Bereits bei Schuleintritt erhalten Kinder mit Inklusionsstatus einen bis zu den Herbstferien entwickelten sonderpädagogischen Förderplan, der mit Eltern, Klassenlehrer und Inklusionslehrer besprochen wird.
- Februar- Anpassung des Förderplanes bei Inklusionskindern
- Weitere Bildungsberatungsgespräche im Verlaufe des Schuljahres zu aktuellen Problemen und Entscheidungen zum Verbleib in Klasse 1.
- Schuljahresende Entwicklungsbericht bei Inklusionskindern
Klasse 2
- Anpassung der Förderpläne der Inklusionsschüler zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr
- Entwicklungsbericht bei Inklusionskindern zum Schuljahresende
- Information zum Feststellungsverfahren LRS zu Schuljahresbeginn
- Elterngespräche im Zeitraum von Oktober bis Dezember und bei Bedarf
Klasse 3
- Bildungsberatungselternabend im Oktober/ November für alle Eltern der Klassen 3 und 3/2 mit Vertretern der weiterführenden Schulen (Lessinggymnasium Plauen, Rückert Oberschule Plauen) – Information über Möglichkeiten der verschiedenen Bildungswege, den Wechsel zwischen den Schularten und deren Voraussetzungen
- Elterngespräche im Zeitraum von Oktober bis Dezember und bei Bedarf
- Anpassung der Förderpläne der Inklusionsschüler zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr
- Individuelle Schullaufbahnberatung im 2. Halbjahr
- Entwicklungsbericht bei Inklusionskindern zum Schuljahresende
Klasse 4
- Anpassung der Förderpläne der Inklusionsschüler zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr
- Schullaufbahngespräche zur Bildungsempfehlung November bis Januar und bei Bedarf (Klassenlehrer und Eltern)
- Alle Schüler erhalten mit der Ausgabe der Halbjahresinformation die Bildungsempfehlung für das Bewerben an weiterführenden Schulen und einen Leitfaden mit Terminkette
- Hinweise zum „Tag der offenen Tür“ an weiterführenden Schulen und Vermittlung von Kontakten (Link zu Schulen)
- Entscheidung ob Fortführung oder Beendigung der bestehenden Inklusion bei Inklusionskindern einschließlich abschließenden Entwicklungsbericht
- Bildungsempfehlung zum Schuljahresende für Schüler, die die Zugangsvoraussetzungen zum Ende des 2. Halbjahres erreichen
Die Beratungslehrerin unterstützt die Eltern und Schüler in Entscheidungsfindungen.