Bildungsberatung

(SGOS § 6)

Alle Bildungsberatungsgespräche werden dokumentiert und durch Beteiligte signiert.

Klasse 1

  • Erfassung der Lernausgangslage aller Kinder im Zeitraum von Schulbeginn bis zu den Herbstferien in den Bereichen sozial-emotionale Entwicklung, kognitive Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, sprachliche Entwicklung
  • Auswertung der Ergebnisse und im Falle eines festgestellten Förderbedarfes, wird in Zusammenarbeit von Klassenlehrer, Inklusionslehrer, Eltern und eventuell Horterzieher oder/und Einzelfallhelfer ein pädagogischer Entwicklungsplan erstellt.
  • Regelmäßige Elterngespräche bei Bedarf und generelle Elterngespräche im Zeitraum von Oktober bis Weihnachten
  • Bereits bei Schuleintritt erhalten Kinder mit Inklusionsstatus einen bis zu den Herbstferien entwickelten sonderpädagogischen Förderplan, der mit Eltern, Klassenlehrer und Inklusionslehrer besprochen wird.
  • Februar- Anpassung des Förderplanes bei Inklusionskindern
  • Weitere Bildungsberatungsgespräche im Verlaufe des Schuljahres zu aktuellen Problemen und Entscheidungen zum Verbleib in Klasse 1.
  • Schuljahresende Entwicklungsbericht bei Inklusionskindern

Klasse 2

  • Anpassung der Förderpläne der Inklusionsschüler zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr
  • Entwicklungsbericht bei Inklusionskindern zum Schuljahresende
  • Information zum Feststellungsverfahren LRS zu Schuljahresbeginn
  • Elterngespräche im Zeitraum von Oktober bis Dezember und bei Bedarf

Klasse 3

  • Bildungsberatungselternabend im Oktober/ November für alle Eltern der Klassen 3 und 3/2 mit Vertretern der weiterführenden Schulen (Lessinggymnasium Plauen, Rückert Oberschule Plauen) – Information über Möglichkeiten der verschiedenen Bildungswege, den Wechsel zwischen den Schularten und deren Voraussetzungen
  • Elterngespräche im Zeitraum von Oktober bis Dezember und bei Bedarf
  • Anpassung der Förderpläne der Inklusionsschüler zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr
  • Individuelle Schullaufbahnberatung im 2. Halbjahr
  • Entwicklungsbericht bei Inklusionskindern zum Schuljahresende

Klasse 4 

  • Anpassung der Förderpläne der Inklusionsschüler zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr
  • Schullaufbahngespräche zur Bildungsempfehlung November bis Januar und bei Bedarf (Klassenlehrer und Eltern)
  • Alle Schüler erhalten mit der Ausgabe der Halbjahresinformation die Bildungsempfehlung für das Bewerben an weiterführenden Schulen und einen Leitfaden mit Terminkette
  • Hinweise zum „Tag der offenen Tür“ an weiterführenden Schulen und Vermittlung von Kontakten (Link zu Schulen)
  • Entscheidung ob Fortführung oder Beendigung der bestehenden Inklusion bei Inklusionskindern einschließlich abschließenden Entwicklungsbericht
  • Bildungsempfehlung zum Schuljahresende für Schüler, die die Zugangsvoraussetzungen zum Ende des 2. Halbjahres erreichen

Die Beratungslehrerin unterstützt die Eltern und Schüler in Entscheidungsfindungen.

Broschüre

Die Bildungsempfehlung – Wechsel an weiterführende Schulen